Expertenkreistreffen FUSSBODEN 2022

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Zahlreiche Fußbodensachverständige und Sachverständige für Schäden an Gebäuden aus Deutschland und Österreich trafen sich auf Einladung von Dr. A. Unger zu dem Treffen am Freitag, 07.10.2022 in Donauwörth. Nach einer kurzen Einführung übergab Dr. A. Unger das Wort an Herrn Dipl.-Ing. Carlo Diliberto für seinen Vortrag.

1) Statisches Mittrageverhalten von Fliesen und Natursteinbelägen unter Berücksichtigung verschiedener Einflussfaktoren und Beachtenswertes bei der Ausführung von Verbundestrichen auf wenig tragfähigen Deckensystemen
Referent: Dipl.-Ing. Carlo Diliberto

Zunächst zeigte der Referent die Regelung der Nenndicken und Biegezugfestigkeiten beheizter schwimmender Estriche auf. Hier ging es insbesondere um die Flächenlasten bis 5 kN/m2. Gleichzeitig erwähnte der Referent, dass nicht die Flächenlast, sondern die Punktlast in diesem Zusammenhang entscheidend für die Dimensionierung sei. Gemäß DIN EN 1991 bräuchte man eigentlich für einen Kindergarten 500 kg/m2 Flächenlast und 4 kN Einzellast. Herr Diliberto erwähnte, dass aus seiner Sicht in diesem speziellen Fall auch mit geringeren Lastannahmen gearbeitet werden könnte. Wichtig ist, dass es sich um ruhende Lasten handeln muss. Die DIN 18 560 berücksichtigt nicht das Mittrageverhalten von Belägen, da diese i.d.R. austauschbar sind. Bezieht man den Bodenbelag in ein statisches Konzept ein, so kann man natürlich eine Sonderregelung für ein spezielles Objekt treffen. Dies kann z.B. bei Rüttelfliesen der Fall sein. Je größer und je dicker die Fliese ist, umso mehr trägt sie an Last mit. Schwimmende Rüttelböden werden als Sonderkonstruktion häufig mit einer Dicke von 95 mm Mörtelschicht für eine Belastung von 10 kN/m2 freigegeben. Am besten arbeitet man hier mit Material der Schwindklasse 1, um möglichst wenig Verformung zu erzeugen. Sowohl bei Rüttelböden als auch bei Zementverbundestrichen, sollte man größten Wert auf die Vorbereitung des Untergrundes im Randbereich und einen fachgerechten Auftrag der Haftbrücke legen, da hier die größten Spannungen durch Verformungstendenzen auftreten. Wichtig ist auch eine schubsichere Verbindung im Bereich des Rüttelbodens durch z.B. eine gute Kontaktschicht zu erreichen. Durch die Durchbiegung des Systems in Folge der Belastung, kommt es zu Schubspannungen in der Scherzone zwischen Estrich und Belag.

Bei der Verwendung von Naturstein gibt es in Bezug auf die Festigkeit des Steins große Unterschiede. Kritisch wird es häufig, wenn die Fläche durch einen Hubsteiger befahren werden soll. Gerade bei Hochhäusern spielt das Gewicht der Fußbodenkonstruktion eine große Rolle, da es eben viele Geschosse sind und die Fundamente nicht überlastet werden sollen.

Abschließend zu diesem Themenkomplex referierte Herr Diliberto über die Nutzung eines EDV-gestützten Berechnungsprogramms für derartige Lasten.

In der Folge befasste sich der Referent mit Verbundestrichen auf weniger tragfähigen Decken. Hier kann es durch Deckendurchbiegungen zu ungeeigneten Schubspannungen kommen. Diese können insbesondere bei dünnen Verbundestrichen problematisch sein. Auch die Konstellation ‚dicker Verbundestrich in kalter Jahreszeit‘ kann problematisch sein.

Oft ist jedoch bei der Sanierung von Altbaudecken höhenbedingt eben nur die Verlegung eines Verbundestrichs möglich. Hier ist genau darauf zu achten, dass es zu keinen Hohllagen in Folge einer zu hohen Scherspannung in der Haftbrücke kommt. So, wie es rissverursachende Zwangsbeanspruchungen bei dicken Verbundestrichen zu beachten gilt, sollte auch bei extrem dünnen Verbundestrichen in Sanierbereichen eine hohe Aufmerksamkeit auf die Scherspannung gelegt werden.

2) Gussasphaltestrich vor aufgeglaster Fassade
Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Als nächstes referierte der Ausrichter des Expertenkreises über einen schwimmenden Gussasphaltestrich, der im Foyer und in anderen Bereichen im Objekt eines Bildungsträgers eingebaut war. Es war im Estrich zu Rissbildungen, Ausbrüchen und Verformungen gekommen. Analysen zeigten, dass die Festigkeit des Gussasphalts am unteren Ende des Toleranzbereichs lag. Allein wäre dies wahrscheinlich jedoch kein Auslöser für einen Schaden gewesen.

Entnahmen aus dem Bodenaufbau zeigten, dass die Fußbodenkonstruktion unter dem Gussasphalt sehr inhomogen aufgebaut war und sie im gleichen Raum stark schwankte. Sie setzte sich aus Perlite-Dämmplatten, Perlite-Schüttungen, Mineralwolle-Platten, Rippenpappe und Gussasphaltestrich, jeweils unterschiedlicher Dicken, zusammen. Häufig befand sich unter dem Gussasphaltestrich keine lastverteilende Schicht, was aus technischen Gesichtspunkten nicht empfehlenswert ist. Für die Belastung von 4 kN Einzellast befand sich auch der Gussasphalt dickenmäßig im unteren Grenzbereich. Nach heutigen Erkenntnissen wird bei Gussasphaltestrichen auf Dämmschicht die Tragfähigkeit der Estrichkonstruktion durch die Dauerdruckbelastbarkeit der Dämmschicht definiert, da im Gussasphalt keine wirkliche Lastverteilung von oben nach unten erfolgt. Somit ist bei geeigneter Unterkonstruktion eine Nenndicke des Gussasphaltestrichs der Härteklasse IC10 von >= 25 mm i.d.R. ausreichend.

Allerdings kann es trotzdem durch dauerhafte Punktlasten wie z.B. Möbelfüße mit Pressungen > 0,25 N/mm2 zu Eindrückungen kommen. Bei Gussasphaltestrichen darf die Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht nicht mehr als 2 mm betragen.

Diese Anforderungen waren im gegenständlichen Fall nicht eingehalten.

Hinzu kam noch, dass teilweise Durchfeuchtungen der Unterkonstruktion festgestellt werden konnten, die eine Zusammendrückung der Dämmstoffe begünstigten.

Ein wesentlicher Faktor war die Tatsache, dass in dem Foyer (mit intensiver Sonneneinstrahlung) keine Fugen in der großen Estrichfläche angelegt waren. Gussasphaltestriche haben einen relativ hohen Wärmeausdehnungskoeffizient von 0,035 mm/m K, der ca. dreimal höher als bei Zementestrichen ist. Bei einer großen Fläche und entsprechender Sonneneinstrahlung sind i.d.R. Fugenbreiten im Randbereich von ca. 2 cm Breite und zusätzliche Fugen in der Fläche notwendig. Beides war hier nicht der Fall. Zudem gab es feste Randanschlussstellen zu angrenzenden Bauteilen.

3) Durchfeuchtung einer Steinwolledämmung im Schnittpunkt zur darauffolgenden Folie
Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Als aktuelles Thema zeigte der Referent Bilder einer Mineralwolle-Dämmung, welche ohne Trennlage auf eine darunter liegende zementgebundene Tonkügelchen-Schüttung verlegt wurde. Dies erfolgte bereits wenige Tage nach Einbringung der Schüttung. Auf die Mineralwolle wurden sodann eine PE-Folie und die Unterlage für die Aufnahme der Fußbodenheizungsrohre verlegt. Es kam in der Folge zu einer Anfeuchtung lediglich an der Oberseite der Mineralwolle im Schnittpunkt zur PE-Folie. Dies war dadurch zu erklären, dass es in der Fußbodenkonstruktion während der Verlegung und danach zur Bildung einer sehr hohen relativen Luftfeuchtigkeit gekommen sein musste. Diese führte zu einer Tauwasserbildung an der Unterseite der PE-Folie.

Als Resümee ist zu empfehlen, derartige zementgebundene Schüttungen ausreichend lange trocknen zu lassen und vor der Belegung auf ihren Feuchtigkeitsgehalt hin zu überprüfen. Hierfür bieten sich CM-Messungen oder Darrprüfungen an. Im gegenständlichen Fall wurde die Trocknung der Fußbodenkonstruktion mit Hilfe des Unterdruckverfahrens in Erwägung gezogen.

4) Beachtenswertes bei der Verwendung von CM-Geräten
Referenten: Dr. A. Unger (ö. b. u. v. Sachverständiger) und Bastian Nickolaus (Sachverständiger)

Die beteiligten Experten waren sich einig, dass derzeit als Baustellenmethode die CM-Messung das Mittel der Wahl ist, um den Feuchtigkeitsgehalt im Estrich zu bestimmen. Erfolgt dies nicht, dann können verlegte Bodenbeläge entsprechende Schäden erleiden. Wichtig ist jedoch, dass die CM-Geräte regelmäßig gewartet und kalibriert werden. Bei der Wartung geht es insbesondere um das Manometer und den Dichtungsgummi. Mit Hilfe einer Kalibrierampulle kann überprüft werden, ob das Gerät zuverlässig misst. Ist dies nicht der Fall, dann sind Wartungsarbeiten notwendig. Es ist zu befürchten, dass bei vielen von Handwerkern nicht geeignet gewarteten Geräten entsprechende Abweichungen bei der Messung erfolgen können. Wir haben dies bei drei Geräten von Handwerkern getestet. Die Zielgröße lag bei 1,8 CM-%. Gemessen wurden Werte von 2,34 CM-%, 1,44 CM-% und 1,26 CM-%, mithin eine gewaltige Abweichung untereinander.

Man sollte also immer auf ein geeignet gewartetes und kalibriertes Gerät Wert legen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Überprüfung des Estrichfeuchtegehalts per Darrprobe.

5) Dröhn-Geräusche in Einfamilienhaus
Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Als nächstes zeigte der Veranstalter des Expertenkreises einen Fall auf, in welchem ein Einfamilienhaus Gegenstand schalltechnischer Beanstandungen wurde. Es ging im Konkreten um Dröhn-Geräusche. Diese machten sich bemerkbar, wenn man auf Fersen den Parkett-Belag im Objekt beging oder auch in Form von Rückkopplungen bei Inbetriebnahme des Fernsehers mit einem niederfrequenten ‚Subwoofer‘.

Nun ging es zunächst darum, ob der Handwerker technische Fehlleistungen erbracht hatte. Hier fiel schnell auf, dass in Teilbereichen feste Randanschlussstellen zu angrenzenden Bauteilen erzeugt wurden. Dies ist zwar ein technischer Fehler, wirkt sich jedoch i.d.R. nicht dahingehend aus, dass Dröhn-Geräusche erzeugt werden. Es kommt vielmehr zu Schallbrücken.

Auch die dynamische Steifigkeit der Dämmung war in diesem Sinne nicht besonders auffällig. Es gab jedoch einen Umstand, der tatsächlich Dröhn-Geräusche befördern kann. In dem schwimmenden Heizestrich waren keine Fugen in Türbereichen und auch sonst keine Feldbegrenzungsfugen (außer im Randbereich) eingebracht worden. Eine solche ‚Zusammenhängung‘ der Flächen kann durchaus Dröhn-Geräusche begünstigen. Allerdings werden Dröhn-Geräusche nicht von der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) erfasst. In letzter Konsequenz ist es nun eine rechtliche und schalltechnisch zu beurteilende Frage, ob im gegenständlichen Fall ein zu beanstandender Mangel vorliegt oder nicht. Der Aufwand, im Nachhinein die Dehnfugen im Estrich und Belag wirksam anzulegen, ist sehr groß und es kann auch zu Beschädigungen an den Rohrleitungen kommen.

6) Verbundestrich im Becken eines Hallenbades
Referenten: Dr. A. Unger (ö. b. u. v. Sachverständiger) und Bastian Nickolaus (Sachverständiger)

Hier zeigten die Referenten Dr. A. Unger und Bastian Nickolaus einen Fall auf, bei welchem im Becken eines Hallenbades eine Fußbodenkonstruktion saniert wurde. Es wurde der dort vorhandene Verbundzementestrich mit den darauf befindlichen Fliesen rückgebaut. Dabei entstanden jedoch tiefe Furchen in dem darunter befindlichen Beton. Dieser wurde in der Folge bestmöglich oberflächlich vorbereitet und danach sollte eine Haftbrücke aus Kunstharz eingebracht und abgequarzt werden. Auf diese sollte dann der neue Zementverbundestrich ‚frisch auf frisch‘ auf eine weitere Lage Kunstharzhaftbrücke aufgebracht werden. Es handelte sich hier um ein hochwertiges schwindarmes Zementestrichsystem.

Leider gab es verschiedene handwerkliche Fehlleistungen bei der Einbringung der vorgenannten Leistungen. Zunächst einmal wurde die Epoxidharzhaftbrücke nicht überall geeignet abgequarzt und es kam zu entsprechenden ‚Harzglatzen‘, welche dann Trennschichten darstellen. Zudem wurde im Zuge der Aufbringung des Schnellzementestrichs die neue Lage Epoxidharzhaftbrücke nicht in ausreichender Menge und nicht überall unter dem Estrich platziert. Zudem kam es zu handwerklichen Fehlleistungen bei der Einbringung des Estrichs. Unter anderem wurden die Arbeitsfugen nicht abgeschalt. Dadurch kam es zu Verunreinigungen des Untergrundes im angrenzenden Bereich durch Mörtel. Hier konnte dann natürlich auch keine wirksame Haftbrücke mehr zwischen Untergrund und Estrich platziert werden.

Insgesamt kam es zu Hohlstellen in verschiedenen Bereichen, vor allem aber im Fugenbereich. Außerdem wurden Haufwerksporigkeiten im Estrich bemängelt.

Dies war so gravierend, dass sich die Estrichfirma dafür entschied, den Estrich komplett wieder zurückzubauen. Dies erfolgte durch kleinteiliges Einschneiden, um den Estrich danach herauszubrechen. Dabei stellte sich dann auch heraus, dass es Mischfehler bei der Epoxidharzhaftbrücke gegeben hatte, die dort wie Kaugummi verformbar war.

Nun war der Betonuntergrund endgültig intensiv beschädigt und die Bewehrung lag teilweise frei. Es wurde dann zunächst ein PCC-Mörtel als Ausgleich aufgebracht und darauf das Schnellzementestrichsystem im Verbund. Dieses Mal kam eine mineralische Haftbrücke zum Einsatz. Im Anschluss daran konnten die Fliesen im ‚Buttering-Floating-Verfahren‘ verlegt werden.

7) Bitu-Terrazzo im Wohnbau, bzw. geschliffener Gussasphalt Gebundene Schüttungen aus EPS- Granulat und Schaumbeton Welche Vor- und Nachteile haben diese Produkte?“
Referent: SV Johann Geyer

Der Sachverständige aus Österreich zeigte einen Fall auf, bei dem es bei einem Bitu-Terrazzo zu zahlreichen Eindrückungen durch Punktlasten gekommen war. Nachdem es sich bei Gussasphalt eigentlich um eine sehr viskose Flüssigkeit handelt, sind derartige Effekte niemals ganz zu vermeiden. Verdrückungen kamen z.B. durch Barhocker zustande, bei denen entsprechende Filzgleiter fehlten. Auch eine Standgarderobe führte zu Verdrückungen und Kratzspuren. Das Muster eines ausgelegten Teppichbodens war im Bereich eines Estrichplatzes feststellbar. Dies lag an den verwendeten Weichmachern. Teppichböden müssen sehr weich und elastisch sein. Deshalb enthalten Teppiche oft einen hohen Anteil an Weichmachern. Teppiche aus Wolle werden sehr häufig mit Permethrin behandelt, damit sie nicht von Motten angefressen werden. Diese Weichmacher können zu einem Oberflächenangriff auf dem Gussasphalt führen.

In einem anderen Fall untersuchte Herr Geyer eine Konstruktion, bei der die zementgebundene Polystyrol-Schüttung nicht ausreichend trocken war. Dies zeigte sich bereits in der Estrichoberfläche im Randbereich, die ‚Feuchtefahnen‘ aufwies. Bei der Öffnung der Konstruktion zeigte sich, dass bereits Schimmel im Bereich der Gipsständerwände vorhanden war, gepaart mit hohen Feuchtewerten innerhalb der Schüttung. Die Mineralwolle aus dem Bereich der Ständerwand zeigte ebenfalls Feuchte- und Schimmelschäden. Dies war so intensiv, dass sie teilweise schon einen weißen Schimmelbewuchs aufwies. Die EPS-Schüttung war hier auch nach neun Wochen Liegezeit noch nicht ausreichend trocken.

Herr Geyer wies darauf hin, dass man unbedingt angrenzende Gipskartonwände mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Abdichtungsstreifen) gegen Feuchtigkeit aus Schüttungen und Estrich schützen muss.

Zudem sind die technischen Angaben der Hersteller manchmal fraglich. Hier stand z.B. im Datenblatt eines Herstellers, dass die gebundene Schüttung bereits nach 24 Std. belegreif sei. Diese Angaben sind aus Sachverständigensicht mehr als zu bezweifeln. Derartige Produkte haben häufig zu diesem Zeitpunkt noch über 90% relative Luftfeuchtigkeit im Querschnitt, was zu entsprechenden Schäden führen kann. Herr Geyer zeigte einen Fall auf, bei dem durchlaufender Zementleim aus der Schüttung auch unter den Ständerwänden in den nächsten Raum Betonplatte lief.

Zum Abschluss zeigte Herr Geyer einige Fotos über Schaumbeton als Ausgleichsschicht. Hier wird häufig damit geworben, dass dieser zu 80% aus Luftporen und zu 20% aus einem mineralischen Bindemittel besteht. Hier sollte das einzelne Produkt beurteilt werden. Aus Sicht von Herrn Geyer sind hier in jedem Fall umfangreiche Wartezeiten zu berücksichtigen, bevor die weitere Konstruktion eingebracht wird. Es sollte der Hersteller nach einem Belegreifgrenzwert gefragt werden, der mit dem CM-Gerät überprüfbar ist.

Als letzten Fall zeigte der Referent Fotos eines Wandrammschutzes für einen Hygienebereich. Hier war für den Rammschutz ein Zementsulfat-Estrich eingesetzt worden. Durch die angrenzende Feuchtigkeit kam es zu einem Sulfat-Treiben mit Volumenvergrößerung und zu einem entsprechenden Schaden an der Leiste durch Expansion des Mörtels.

Als letzten Fall behandelte Herr Geyer ein Autohaus, in welchem Fliesen auf Entkopplungsvlies verlegt wurden. Hier wollte man mehr Sicherheit gewinnen für die Lagestabilität der Fliesen. Tatsächlich war es jedoch so, dass durch die hohen dynamischen Einzellasten das Entkopplungsvlies überfordert wurde und es zu einem Totalschaden an der Konstruktion kam. Entkopplungsvliese können durchaus eine sinnvolle Lösung als Sonderkonstruktion darstellen. Man sollte jedoch mit dem Hersteller im Einzelfall klären, ob sie sich für hohe Punktlasten eignen und eine entsprechende schriftliche Aufbauanleitung anfordern. Diese sollte sich auf das gegenständliche Projekt beziehen.

8) Konkave Verformung eines Gussasphaltestrichs infolge einer aufgebrachten Beschichtung
Referent: BERNHARDT-van Laak

Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden zeigte einen interessanten Fall auf, der auf den ersten Blick zunächst bekannte Verformungstheorien auf den Kopf stellt. Seit Mitte der 1980er Jahre beherrschte das Thema der Verwölbung und Rissbildung bei keramischen oder Naturstein-Belägen auf schwimmend verlegten Zementestrichen die Fachwelt. Hier kam es häufig zu konvexen Verformungen durch den Bimaterialeffekt noch schwindender Zementestrichschichten und nicht schwindendem, aber verklebtem Fliesenbelägen. Dies passierte oft bei schwimmenden Konstruktionen und solchen auf Trennschicht. Hier kam es dann auch zu entsprechenden Rissbildungen in Feldmitte mit abgesenkten Rändern.

Im gegenständlichen Fall war dies etwas anders. Auf einen Gussasphaltestrich in einem Verkaufsraum wurde eine Epoxidharzbeschichtung aufgebracht, die dann Risse zeigte. Die Rissbereiche waren sehr breit (bis zu 2 cm und hatten sich teilweise auch um ca. 1 cm versetzt). Zusätzlich kam es zu Rissen im Bereich von Einschnürungen wie Stützen. Die Beschichtung hatte eine Dicke zwischen 1,6 und 3,3 mm. Der Gussasphaltestrich war im Bestand vorhanden, während in Neubereichen ein PCC-Estrich im Verbund eingebracht wurde. Die Beschichtung wurde über den ganzen Bereich gezogen.

Der Gussasphalt zeigte sein typisches viskoelastisches Verhalten. Unter Druck- und Zugspannungen erfolgt der Abbau durch Relaxation in Form von Kriechverformungen. Dies war natürlich beim PCC-Mörtel nicht der Fall. Die EP-Beschichtung war eine zweikomponentige wasserverdünnbare Epoxidharzmasse. Hier war lt. Hersteller von einem relevanten Schwund von ca. 0,35% auszugehen. Zum Vergleich sei darauf hingewiesen, dass normengerechte Zementestriche Schwindmaße zwischen 0,5 bis 1 mm pro m aufweisen, also nur 0,05 bis 0,1%. Damit betrug das Schwindmaß der im vorliegenden Fall verwendeten EP-Dickbeschichtung das 3,5- bis 7-fache eines Zementestrichs!

Es kam insofern durch den Schwund der Beschichtung zu einer Verschüsselung der Konstruktion, die dann im Bereich der Einschnürungen einriss und sich diese Risse versetzten. Legt man das von dem Hersteller der EP-Beschichtung genannte Schwindmaß von 0,35% zugrunde, so ergeben sich bei Längenabmessungen von etwa 5 m bereits 17,5 mm. Dieser Wert entspricht in etwa der maximal festgestellten Rissbreite von 20 mm. Im Bereich der nachträglich ergänzten neuen Estrichfläche als Verbundestrichkonstruktion mit offensichtlich gutem Haftvermögen konnten die angestrebten Schwindverkürzungen durch die Verbundwirkung verhindert werden. Hier waren auch keine Risse vorhanden.

Auch im Labor ließen sich die entsprechenden Verformungen der Beschichtung nachweisen.


Bild: Vortragssaal mit Publikum
Quelle: A. Unger